EU KI-Gesetz: KI-Systeme für GW und Betrugsbekämpfung nicht als ‘hochriskant’ eingestuft
Wussten Sie, dass KI-Systeme, die speziell für die Geldwäschebekämpfung (GW) und Betrugserkennung im
Finanzdienstleistungssektor eingesetzt werden, nach dem EU-KI-Gesetz nicht als ‘hochriskant’ eingestuft werden?
Diese Unterscheidung ist wichtig für den Finanz- und Compliance-Sektor! Hier sind die Details:
                  
              
          
      
     
    
    
        
        
          
          
              
                  
                     Analyse von Konsultationen mit Interessengruppen zur Definition von KI-Systemen und verbotenen Anwendungen
Die Kommission veröffentlichte einen Bericht, der das Feedback der Interessengruppen aus öffentlichen Konsultationen zu den regulatorischen Verpflichtungen des KI-Gesetzes bezüglich der Definition von KI-Systemen und verbotenen KI-Praktiken
analysiert und dabei die Forderungen nach klareren technischen Definitionen und konkreten Beispielen für verbotene Aktivitäten hervorhebt.
                  
              
          
      
     
    
    
        
        
          
          
              
                  
                     Zweite thematische Überprüfung zum Einsatz künstlicher Intelligenz im luxemburgischen Finanzsektor
Die Banque Centrale du Luxembourg (BCL) und die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) haben heute den zweiten thematischen Bericht über den Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) im luxemburgischen Finanzsektor veröffentlicht.
Aufbauend auf einer ähnlichen Studie aus dem Jahr 2023 untersucht dieser Bericht die sich entwickelnde Einführung von KI innerhalb des Sektors, mit einem besonderen Fokus auf die zunehmende Verbreitung und die damit verbundenen Risiken der
Generativen KI (GenAI). Der Bericht präsentiert die Ergebnisse einer zwischen Juni und August 2024 durchgeführten Umfrage, die Wertpapierfirmen (IFs), zugelassene Investmentfondsmanager (IFMs/AIFMs), Kreditinstitute (B), E-Geld-Institute (EMIs)
und Zahlungsinstitute (PIs) umfasst. Dieser erweiterte Umfang stellt eine mehr als dreifache Steigerung der Beteiligung im Vergleich zur vorherigen Umfrage dar, die sich ausschließlich auf Kreditinstitute, E-Geld-Institute und Zahlungsinstitute konzentrierte.
                  
              
          
      
     
    
    
        
        
          
          
              
                  
                     Wichtige Einblicke der AMLA-Vorsitzenden Bruna Szego in die Bekämpfung von Finanzkriminalität in Europa
Beim Europäischen Gipfeltreffen zur Bekämpfung von Finanzkriminalität in Dublin hielt Frau Bruna Szego, die erste Vorsitzende der Europäischen Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche (AMLA), eine Grundsatzrede vor einem Publikum aus Interessenvertretern des öffentlichen und privaten Sektors, in der sie die strategischen Prioritäten der Behörde und die dringende Notwendigkeit eines einheitlichen, sektorübergreifenden Vorgehens gegen Finanzkriminalität hervorhob.
Frau Szego stellte die unmittelbaren Prioritäten der AMLA vor, die sich in drei Aspekte gliedern: die Schaffung operativer Grundlagen, den Aufbau von Kapazitäten für die Aufsicht und die Koordinierung der FIU sowie die Förderung einer Kultur der Zusammenarbeit im Bereich der Geldwäschebekämpfung.
Der vollständige Text der Rede ist auf der
AMLA-Website verfügbar.
Schauen Sie sich das Video an, wenn Sie an einer kurzen Zusammenfassung der Rede von Bruna Szego interessiert sind.
    
        
    
        
            
                Hinweis: Dieses Video wurde mithilfe von KI-Technologie erstellt. Der Audioinhalt ist vollständig original und wurde von Bastian Schwind-Wagner erstellt, während die visuelle Darstellung durch den personalisierten Avatar mithilfe von KI generiert wurde, um die Präsentation zu verbessern.
            
        
    
    
        
            
                Die Informationen in diesem Artikel sind allgemeiner Natur und dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Wenn Sie Rechtsberatung für Ihre individuelle Situation benötigen, sollten Sie sich an einen qualifizierten Anwalt wenden.
            
        
    
                  
              
          
      
     
    
    
        
        
          
          
              
                  
                     CSSF 2025 GW/TF-Konferenz für Wertpapierfirmen
Am 28. März 2025 veranstaltete die Abteilung für die Aufsicht von Wertpapierfirmen der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) ihre jährliche GW/TF-Konferenz in der Handelskammer.
Eine redigierte Version der Präsentationsfolien kann auf der
CSSF-Webseite eingesehen werden.
Schauen Sie sich das Video an, wenn Sie an einer kurzen Zusammenfassung der öffentlich zugänglichen Präsentationsfolien interessiert sind.
    
        
    
        
            
                Hinweis: Dieses Video wurde mithilfe von KI-Technologie erstellt. Der Audioinhalt ist vollständig original und wurde von Bastian Schwind-Wagner erstellt, während die visuelle Darstellung durch den personalisierten Avatar mithilfe von KI generiert wurde, um die Präsentation zu verbessern.
            
        
    
    
        
            
                Die Informationen in diesem Artikel sind allgemeiner Natur und dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Wenn Sie Rechtsberatung für Ihre individuelle Situation benötigen, sollten Sie sich an einen qualifizierten Anwalt wenden.