Finanzkriminalität 2024: Aufsicht, Erkenntnisse und regulatorische Entwicklungen der CSSF
Die CSSF wendete weiterhin einen risikobasierten Aufsichtsrahmen an, der Off-Site- und On-Site-Maßnahmen kombiniert, um
die Einhaltung der Verpflichtungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu überwachen.
Im Jahr 2024 sammelte die Behörde quantitative und qualitative Daten durch den jährlichen Fragebogen zur
Finanzkriminalität in allen beaufsichtigten Sektoren, implementierte eine API zur Optimierung der Datenerfassung und
verarbeitete umfangreiche Prüfungs- und AML/CFT-Berichte von zugelassenen Abschlussprüfern und internen
Kontrollfunktionen.
Die CSSF legte besonderen Wert auf die Qualität des Name Screenings, die zeitnahe Überprüfung von Warnmeldungen, die
Wirksamkeit der Transaktionsüberwachung, die Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter und die Dokumentation der
Herkunft von Vermögen und Geldern.
Die Regulierungsbehörde betonte auch die Notwendigkeit einer klaren Governance ausgelagerter AML/CFT-Aufgaben und
robuster Zweitlinienkontrollen.
Die “Best Efforts”-Verpflichtung der EU bei der Einhaltung von Sanktionen verstehen: Was Unternehmen wissen müssen
Seit Juni 2024 stehen natürliche und juristische Personen der Europäischen Union, die Eigentum oder Kontrolle über
Unternehmen außerhalb der EU haben, bei der Durchsetzung von Sanktionen gegen Russland und Belarus vor neuen
Verantwortlichkeiten.
Die EU verlangt von diesen Akteuren, “nach besten Kräften” sicherzustellen, dass ihre ausländischen
Tochtergesellschaften die Wirksamkeit der EU-Sanktionen nicht untergraben — auch wenn diese Tochtergesellschaften
außerhalb der Rechtsreichweite der EU liegen.
Zusammenfassung des FATF-Webinars zu komplexen Proliferationsfinanzierung und Sanktionsumgehungssystemen vom 29. Juli 2025
Das jüngste FATF-Webinar zu komplexer Proliferationsfinanzierung (PF) und Sanktionsumgehungssystemen bot einen
detaillierten Überblick über die sich entwickelnden Herausforderungen und Strategien, die von staatlichen und
nicht-staatlichen Akteuren verwendet werden, um internationale Sanktionen im Zusammenhang mit Programmen für
Massenvernichtungswaffen (WMD) zu umgehen.
Die Diskussion basierte auf einem umfassenden Bericht, der von einem Team von Experten aus 20 Regierungen und
internationalen Organisationen entwickelt wurde und über 40 Fallstudien enthält, die die ausgefeilten Methoden
aufzeigen, mit denen Proliferatoren Finanzkontrollen umgehen.
Das Webinar zielte darauf ab, das Verständnis sowohl bei öffentlichen Behörden als auch bei Teilnehmern aus dem privaten
Sektor über die aktuelle Bedrohungslandschaft und effektive Eindämmungsstrategien zu verbessern.
Rundschreiben Nr. 792 ter verstärkt die Anforderungen an die Kundenidentifizierung und -verifizierung für die AML/CFT-Compliance bei AED-beaufsichtigten Unternehmen in Luxemburg
Das am 28. Juli 2025 veröffentlichte Rundschreiben Nr. 792 ter aktualisiert die Verpflichtungen der Unternehmen, die der
Kontrolle und Aufsicht der Administration de l’Enregistrement, des Domaines et de la TVA (AED)
in Luxemburg im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unterliegen.
Dieses Rundschreiben verstärkt die Anforderungen an die Identifizierung und Überprüfung der Identität von Einzelkunden
im Einklang mit dem geänderten Gesetz vom 12. November 2004, das die Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche
und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) regelt.
EU-Sanktionen: Wann führt die Beteiligung eines Gesellschafters zum Einfrieren von Firmenvermögen? – Erkenntnisse aus dem Fall EM System UAB
Am 3. Juli 2025 gab Generalanwältin Tamara Ćapeta ihre Stellungnahme in dem bedeutenden Fall C-84/24 vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ab.
Die Kernfrage: Reicht es für das Einfrieren der Bankkonten eines Unternehmens aus, dass eine sanktionierte Person genau 50% der Anteile hält?